Entstehung
Das Gesetz zur Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) trat am 01.07.2001 in Kraft. In diesem ist die Werkstattverordnung aufgeführt, d.h. es ist festgeschrieben, welche Rechte und Pflichten die Werkstätten haben und die Arbeit des Werkstattrates wurde das erste Mal gesetzlich verankert. In §139 SGB IX ist geregelt, dass behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbMs) eine eigene Interessensvertretung haben müssen (Werkstattrat). Diese Interessensvertretung wird alle 4 Jahre gewählt. Was der Werkstattrat (WR) im Einzelnen darf und was seine Aufgaben sind, steht in der Werkstätten Mitwirkungsverordnung (WMVO) bzw. Diakonie WMVO. Die Werkstatträte der einzelnen Bezirke haben sich mittlerweile in Bezirksarbeitskreisen zusammengefunden. Die zu den Bezirkssprechern gewählten Vertreter der Bezirke treffen sich seit März 2009 regelmäßig in der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte (LAG WR Bayern ) und wählen dort alle 4 Jahre ihren Vorsitzenden und den Stellvertreter.
Aufgaben
Förderung der Arbeit der Werkstatträte bei der Interessenvertretung der Beschäftigten
Durchsetzung der mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
Zusammenarbeit der Werkstattrats Bezirksarbeitskreise
Austausch und Sammeln von Erfahrungen, Ideen und Anregungen aus den Mitgliedseinrichtungen
Anregung von Fortbildungen, Tagungen und Schulungen
Vertretung der Interessen bei Entscheidungsträgern, Verbänden, Kostenträgern, Politik und Gesellschaft
Sensibilisierung der Bevölkerung
Und vieles mehr……………..Ziele
Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation der Beschäftigten im Arbeits- und Berufsbildungsbereich
Wirkliche Gleichstellung behinderter Menschen
Flächendeckende Vertretung
Politische Einflussnahme
Öffnen für Gremien
Austausch mit Politik und öffentlichen Einrichtungen
Finanzielle Unabhängigkeit der LAG WR Bayern und der Bezirksarbeitskreise in Bayern
Und noch viele weitere Ziele……
LAG –WR -Bayern
Wer sind wir und was machen wir. Wir sind erst einmal Werkstatträte in unserer Werkstatt. Damit die Werkstatträte und Werkstatträtinnen wissen, was in den anderen Werkstätten los ist, treffen sich die WSR mindestens einmal im Jahr. Alle vier Jahre werden dann zwei Monate nach der WSR Wahl der Bezirkswerkstattrat/Rätin gewählt. F ür jeden Bezirk eine Vorsitzende/den und eine Stellvertreter/in.
Bayern hat sieben Regierungsbezirke. Deshalb sind in der LAG– WR- aus jedem Bezirk zwei Vertreter also der erste gewählten Bezirkssprecherin/er und die Vertretung .
So entsteht aus den 14 WSR den sieben Bezirken, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Bayern. Dann wird in der LAG der WSR eine oder ein Vorsitzender gewählt und natürlich eine Stellvertretung.
Unsere Arbeit besteht aus der Vertretung von Euch, den Beschäftigten in den über 100 Werkstätten die Bayern hat, mit ungefähr 32.000 Frauen und Männern, die in diesen Werkstätten beschäftigt sind. Wir kümmern uns um gute Kontakte zu den Politikern in der Gemeinde, den Bezirken oder in München und bei der Staatsregierung von Bayern, um diese für unsere Anliegen zu gewinnen. Aber für uns ist wichtig, was Euch auf den Nägeln brennt. Deshalb haben wir diese Seite eingerichtet damit wir enger mit Euch verbunden sein können.
Warum eine Internetseite?
Die LAG – WR – Bayern will, dass alle Beschäftigten einen guten Kontakt zu uns haben und zu jeder Zeit das zu erfahren, was den Beschäftigten in den Werkstätten wichtig sein kann.
Wir bemühen uns diese Seite so gut wie möglich zu führen, damit sich jeder darin zurechtfindet. Auch sind wir dankbar für alle Informationen die diese Seite mit neuem Inhalt bereichert. Also wir, die LAG laden Sie/DICH ein. Macht mit, denn diese Seite ist für Sie/ Dich gedacht. Mach mit, denn jeder ist hier wichtig und gemeinsam sind wir GUT!